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AGB für Webdesign,
Dienstleistungen und
Programmierung

I. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit
Joshua Fischer, Implerstr. 8, 81371 München, Deutschland (folgend Digital Lift oder Auftraggeber) und aller
Daraus folgenden Dienstleistungen. Abweichende AGBs der internationalen und
nationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
Bei Vertragsabschluss bestehen keine zusätzlichen mündlichen Absprachen.
Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

II. Pflichten des Auftraggebers


1. Der Kunde stellt Digital Lift alle Inhalte zur Verfügung, die in der Homepage
verwendet werden sollen. Die zeitnahe Datenanlieferung ist Grundlage für die
Erfüllung dieses Vertrags.
2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form.
● Texte in Word oder gängigen Textbearbeitung Formaten
● Bilder in ausreichend hoher Auflösung, als jpg o. PNG.
● Logo als freigestellte .eps, PNG oder offene Datei
3. Soweit Texte nicht in Word oder gängigen Textverarbeitung Formaten sowie Bilder
nicht in digitaler Form – in ausreichend hoher Auflösung, als .jpg, PNG , Logo als
freigestellte .eps oder offene Datei – vorliegen, können wir auch hier gerne behilflich
sein, es entstehen Mehrkosten nach Aufwand. Auf Wunsch können wir auch Bilder für
die Gestaltung der Webseite aus Bilddatenbanken recherchieren, auch hier entstehen
evtl. Mehrkosten nach Aufwand, falls dieser nicht Bestandteil des
Kostenvoranschlages, und Kosten für die Bilder selbst.
4. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart darf Digital Lift die Leistungen auch von
Dritten erbringen lassen.
5. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 14 Tagen und länger nicht erreichbar sein
oder der Kontakt vonseiten des Kunden ohne Begründung abgebrochen werden, gilt
der Auftrag als abgeschlossen. Alle bis dahin geleisteten Stunden und Arbeitsschritte
sind durch den Auftraggeber zu bezahlen.

III. Abnahme


1. Nach Fertigstellung der Homepage und Mitteilung von Digital Lift an den Kunden wird
der Kunde die Homepage innerhalb von 2 Wochen abnehmen.
2. Sollten Mängel an der Webseite festgestellt werden, wird Joshua F. diese zeitnah
Innerhalb der angegebenen Korrekturschleifen beheben.
3. Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel gilt als Endabnahme. Sollte der Kunde
danach weitere Mängel entdecken, werden diese separat zu einem Stundensatz  abgerechnet.
4. Eine Endabnahme liegt auch automatisch vor, wenn der Kunde Joshua F. mit der
endgültigen Online-Stellung beauftragt.

IV. Kündigung


Beide Parteien können diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die bis zur
Kündigung geleistete Arbeit durch Digital Lift ist durch den Auftraggeber zu bezahlen.

V. Zahlungsbedingungen / Preisangaben


1. Die angegebenen Preise verstehen sich immer netto zzgl. 16% MwSt  bzw. den aktuell gesetzlich geltenden Mehrwertsteuersatz .
2. Die Rechnungsstellung erfolgt zu jeweils zu den im Angebot genannten Konditionen.
3. Zusätzlich zu der getroffenen Vereinbarung werden Digital Lift ggf. folgende Auslagen
erstattet:
● Reisekosten / Fahrtkosten
● sonstige Auslagen
4. Sofern der Kunde zusätzliche, über das Angebot hinausgehende Wünsche hat, kann
Digital Lift den Mehraufwand gesondert nach Stundensatz abrechnen.
5. Die maximale Begrenzung bei Bildreferenzen liegt bei 20 Bildern. Bei Überschreitung
dieser Grenze kann Digital Lift den Mehraufwand gesondert nach Stundensatz
abrechnen.
6. Sollten andere Zahlungsbedingungen unter getroffen worden sein, wird 2.
soweit unwirksam wie sich die Bedingungen nicht überschneiden.

VI. Zahlungsmodalitäten


1. Rechnungen sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt zu bezahlen. Nach dieser Frist
gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug.
2. Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese spätestens 14 Tage nach Erhalt
der Zwischenrechnung zu bezahlen.
3. Ein Recht auf Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen.
5. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist Digital Lift berechtigt, gesetzliche
Verzugszinsen zu erheben.

VII. Haftung


1. Digital Lift haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich
um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, die Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Digital Lift haftet nicht für den Erfolg des Kunden bei dem Projekt. Insbesondere
werden keine Garantien hinsichtlich einer Platzierung in Suchmaschinen gegeben.
3. Bei der Verletzung von vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf den
Vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Folgeschäden haftet Digital Lift nicht.
4. Die Haftung von Digital Lift ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der Vergütung aus diesem Vertrag
beschränkt.
6. Technische Änderungen, Abweichungen der Abbildung und Irrtümer vorbehalten.
7. Digital Lift Haftet nicht für Datenschutzerklärungen, da diese grundsätzlich vom Auftraggeber kommen müssen. Sollte der Auftraggeber dies versäumen, setzt Digital Lift eine von https://www.ratgeberrecht.eu ein um die Grundlage der DSGVO einzuhalten. Für diese besteht keine rechtliche Garantie.

VIII. Urheberrecht (gilt Allgemein)


1. Soweit der Auftraggeber einzuarbeitendes Bild- oder Textmaterial zur Verfügung
stellt, übernimmt Digital Lift keine Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen
oder sonstige Rechtsverletzungen am Bild oder für Rechte der darin abgebildeten
Personen oder Gegenstände, die durch die Verwendung des Bildes im Internet
betroffen sein können.
2. Der Auftraggeber muss selbst dafür Sorge tragen, dass sein Bildmaterial zur
Veröffentlichung im Internet rechtlich geeignet und zulässig ist. Digital Lift stellt
hiermit klar, dass er eine Prüfung, ob Rechte Dritter an dem Bildmaterial bestehen,
nicht durch führt.
3. Der Auftraggeber versichert, dass keine Rechte Dritter an dem übergebenen und zu
verwendenden Bild- und Textmaterial bestehen und durch die Bilder und Texte keine
Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Digital Lift von jeder Haftung
wegen Verwendung oder Verarbeitung von Bildern und Texten frei, die vom
Auftraggeber geliefert wurden. Alle evtl. entstehenden Forderungen Dritter werden
vom Auftraggeber übernommen.
4. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass Digital Lift unverzüglich die
Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet einstellt, wenn er als angeblicher
Störer von Rechten Dritter an dem Bildmaterial auf Schadensersatz oder Unterlassung
in Anspruch genommen und dies für Digital Lift technisch möglich ist.
5. Zu den genannten Bildern gehören neben Fotos auch Illustrationen und Logos.
6. Digital Lift darf an geeigneter Stelle in der Internetpräsenz einen Hinweis auf die
Urheberschaft anbringen. Der Kunde ist berechtigt, diesen Hinweis ohne vorherige
Zustimmung von Digital Lift zu entfernen.
7. Das uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen künstlerischen und durch das
Urheberrecht geschützten Werken in diesem Angebot und der darin beschriebenen
Leistungen geht erst mit Bezahlung an den Auftraggeber über, soweit sie durch Digital Lift erstellt wurden. Ausdrücklich gestattet sind die Anpassungen von Texten, Bildern
und Layouts auf der Webseite des Kunden.
8. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe der künstlerischen und durch das
Urheberrecht geschützten Werke, insb. Layouts und Templates, ist nur nach
Absprache mit Digital Lift möglich.

IX. Externe Dienste, Drittanbieter


Sofern externe Dienste für die Webseite genutzt werden (z.b. GoogleMaps,
Webhosting, Plug-ins etc.) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister
uneingeschränkt. Digital Lift tritt hier nur als Erfüllungsgehilfe in Erscheinung.

X. Datenschutz


Der Kunde erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung
seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses
Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.

XI. Gerichtsstand, Anwendbares Recht


1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

XII. Salvatorische Klausel


Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der
anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil
unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine
unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

Digital Lift